Die EU-Kommission hat den Antrag des FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland auf Beitritt zur „European Road Safety Charter – Europäische Charta für die Straßenverkerssicherheit“ für die Sparten „Sicherheit der Infrastruktur“ und „Verkehrsverhalten“ angenommen. Am 2. März 2010 fand die offiziellen Unterzeichnungszeremonie und der Beitritt zum weltweit größten Zusammenschluss von Verkehrssicherheitsinitiativen in der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland direkt neben dem Brandenburger Tor in Berlin statt. Der Verband hat folgende Charta unterzeichnet und sich per Selbstverpflichtung auf Aktivitäten für die kommenden drei Jahre festgelegt:

Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit

Der Unterzeichne(r) FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland…(ist)

(GRUNDSÄTZE)

  1. Ergreifung der Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich, um zu dem oben genannten Ziel einer Verringerung der Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr beizutragen.
  2. Aufnahme von Aktionen zur Straßenverkehrssicherheit und Messung des erreichten Sicherheitsstandards in seine Hauptziele und maßgebenden eigenen Entscheidungskriterien, insbesondere im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten, seiner Organisation und seiner Investitionen sowie im allgemeineren Rahmen der Organisation seiner professionellen Aktivitäten im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Plans für die Straßenverkehrssicherheit.
  3. Austausch von Informationen technischer oder statistischer Art, die ein besseres Verständnis der Unfallursachen, Unfallverletzungen und Wirksamkeit von Vermeidungs- und Folgenminderungsmaßnahmen ermöglichen, mit den für die Straßenverkehrssicherheit zuständigen Organisationen.
  4. Leistung eines Beitrags zur Verhinderung von Verkehrsunfällen durch hochwertige Maßnahmen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
    • Erstausbildung und Weiterbildung sowie Information der Fahrer,
    • Ausrüstung und Ergonomie von Kraftfahrzeugen,
    • Gestaltung der Infrastrukturen auf eine Weise, die Unfallrisiken und die Unfallschwere minimiert und zu einer sicheren Fahrweise anhält.
  5. Entwicklung und Umsetzung von Technologien zur Minderung von Unfallfolgen.
  6. Leistung eines Beitrags zur Entwicklung von Mitteln, die eine einheitliche, andauernde und angemessene Kontrolle der Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften durch Personen, die in seinem Namen oder unter seiner Leitung tätig sind, sowie die Sanktionierung eventueller Verstöße auf einheitliche, schnelle und verhältnismäßige Weise ermöglichen.
  7. Schaffung eines Rahmens, der die Umsetzung andauernder erzieherischer Maßnahmen und die Rehabilitierung gefährdeter Fahrer fördert.
  8. Bemühungen, soweit möglich zu einer besseren Kenntnis der Ursachen, Umstände und Auswirkungen von Unfällen beizutragen, um daraus Lehren für ihre Vermeidung ziehen zu können.
  9. Leistung eines Beitrags dazu, dass möglichen Unfallopfern ein wirksamer und hochwertiger medizinischer, psychologischer und juristischer Beistand zur Verfügung steht.
  10. Akzeptanz einer im Nachhinein erfolgenden und nach den entsprechenden Regeln für die Vertraulichkeit durchgeführten fachlichen Beurteilung der Maßnahmen, die zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ergriffen wurden, und gegebenenfalls Anpassen der Maßnahmen im Lichte dieser Erfahrungen.

Selbstverpflichtung

Der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. unterstützt als Lobby Verkehrssicherheits-Initiativen im Sinne der verletzlichsten Straßenverkehrsteilnehmer und führt eigene Maßnahmen durch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, Gesundheit und Mobilität von Kindesbeinen bis ins hohe Alter. Im Rahmen der Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit verpflichten wir uns für die Jahre 2010 bis 2012 zu folgenden Aktivitäten:

FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
Berlin, am 3. März 2010

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