Die wesentlichste Voraussetzung für eine Wanderung ist nicht unbedingt „gutes Wetter“, sondern ob und wie man den Anfang des zu begehenden Wanderwegabschnittes erreichen kann und ob man am Ende der Wanderung auch wieder nach Hause kommt bzw. in der Nähe des Wanderweges übernachten kann.
- Ein Wanderweg, der ausschließlich nur mit einem Pkw erreichbar ist, dient der Allgemeinheit nur in einem eingeschränkten Maße und grenzt Wanderer ohne Pkw aus.
- Wünschenswert ist es, wenn von Wanderwegen etwa alle 5 Kilometer Haltestellen erreichbar sind, an denen regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel halten.
- Bushaltestellen sind für Wanderer nur dann von Bedeutung, wenn sie auch in regelmäßigen akzeptablen Zeitabständen bedient werden.
- Schulbusse und Busse, die z.B. nur einmal wöchentlich verkehren (Markttag), sind für Wanderer in der Regel nutzlos und deshalb sollten solche Haltestellen gar nicht erst in Wanderkarten eingetragen werden.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abzureisen bietet den Wanderern in der Regel die Möglichkeit, nicht Rundkurse, sondern Strecken ohne Rückwege zu erwandern. Damit verbunden ist oftmals eine höhere Erlebnisvielfalt, der Aktionsradius verdoppelt sich.
Für Wanderer gibt es keine allgemein gültigen Mindeststandards in Bezug auf akzeptable An- und Abreisemöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Folgenden werden einige Ansätze genannt, die vor Ort zu prüfen sind:
- Gute Fahr-Angebote dürfen auf gar keinen Fall zu kurzlebig sein: Je größer die als Hauptquellgebiet dienende Stadt oder Region ist, desto länger dauert es, bis sich ein attraktives Fahr-Angebot für Wanderungen herumgesprochen hat. Hierfür sind zeitgemäße Marketingstrategien anzuwenden.
- Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollte für eine Tageswanderung nicht länger als 2 Stunden, bei einer Zweitagewanderung nicht länger als 4 Stunden dauern.
- Eine Vertaktung der Abfahrzeiten ist nicht nur im Berufsverkehr, sondern auch im Freizeitverkehr wichtig: Ein 2-Stunden-Takt in Verbindung mit einem attraktiven Haltestellenumfeld (Gaststätte / Spiel- und Liegewiese) kann noch als akzeptabel angesehen werden.
- Am günstigsten ist es, wenn für die Rückfahrt ein dichterer Takt angeboten wird, da man im Gegensatz zur Anreise das Ende einer Wanderung zeitlich nicht so genau vorhersagen kann.
- Für Tages- und z.B. Wochenend-Wanderungen liegt für viele Städter die günstigste Abfahrzeit zwischen 8 und 11 Uhr, für Nachmittagswanderungen etwa bei 13 Uhr.
- Die Ankunft nach der Rückfahrt sollte für Familien mit kleinen Kindern oder im Winter nicht deutlich später als 18 Uhr, im Sommer für erwachsene Wanderer zumindest bis etwa 21 Uhr möglich sein. Allerdings ist es für Wanderer sehr attraktiv, wenn sie im Anschluss an eine Wanderung einkehren und z.B. zu Abend essen können, ehe sie die Heimfahrt antreten.
- Ein Wanderweg für Tagesausflüge sollte von der Haustür mit maximal zwei gesicherten Umsteigevorgängen, vom Ortsbahnhof aus mit maximal einem Umsteigevorgang erreichbar sein.
- Die Fahrpläne der Busse und Bahnen sind aufeinander abzustimmen. Die Wartezeit auf den Anschlusszug oder -bus sollte auch im Freizeitverkehr 30 Minuten nicht überschreiten, bei wichtigen Ausflugslinien aber deutlich darunter liegen. Je weniger dicht der Takt auf den betreffenden Linien ist, desto wichtiger ist die Abstimmung der Verkehrsmittel untereinander.
Gerade im ländlichen Raum sind die häufig noch unterschiedlichen Termine der Fahrplanwechsel der Busunternehmen (Schuljahresbeginn) und bei der Bahn (Ende Mai) für die Abstimmung im Sinne des Freizeitverkehrs (eine Saison vom Frühjahr bis zum Herbst) hinderlich. Die Problematik ist nur durch einen einheitlichen Fahrplanwechsel zu beheben, so wie er in Verkehrsverbünden üblich ist.
- Bei Bahn- und Buskombinationen sollte sich die entsprechende Bushaltestelle direkt im Ein- bzw. Ausgangsbereich des Bahnhofes befinden, um die Umsteigezeit zu minimieren.
- Das Sitzplatzangebot ist auch im Freizeitverkehr ein ganz entscheidendes Kriterium: In der Bahn oder im Bus ist das Stehen unerwünscht. Spätestens auf der Rückfahrt haben Wanderer das Bedürfnis nach einem Sitzplatz.
- Wesentlich ist darüber hinaus die familienfreundliche Ausstattung der Verkehrsmittel, z.B. Möglichkeit zum Windeln wechseln, Toiletten, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder.
- Insbesondere muß dann für Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder, Schlitten, Skier, Boote etc. ausreichend Platz vorhanden sein, wenn Fernreisende und Wanderer mit kürzeren Fahrtzielen gleiche Züge benutzen (z.B. InterRegio),
- An die Bahn und an Regionalbusse werden erhöhte Komfort-Ansprüche gestellt: Zumindest in den bevorzugten Ausflugslinien sollten deshalb Zeitungen, Getränke und Touristen-Informationen zum Service-Angebot gehören.
- Die anreisenden Wanderer erwarten auch in den Ankunftsbahnhöfen eine Mindestausstattung: Dazu gehören eine Warte- bzw. Wärmehalle, einige Schließfächer, ein Getränkeautomat, zumindest ein Kasten mit Ortsinformationen und Faltblättern mit Wanderbeschreibungen (evtl. auch gegen Gebühr aus dem Automaten), eine Ortsübersichtstafel mit Wanderweg, ein erster Wegweiser
- An allen Haltestellen der Zubringerbusse für die Bahn sollten auch die Abfahrzeiten der Züge aushängen.
- Wanderer bevorzugen Haltepunkte, von denen sie direkt und in relativ kurzer Zeit den Wanderweg erreichen. Unattraktive Wege aus einer Stadt heraus mit mehr als 30 Minuten Geh-Zeit werden als unangenehm empfunden.
Auszug aus der Veröffentlichung: Empfehlungen für Wanderwege im Flach- und Mittelland, Verfasser: Bernd Herzog-Schlagk, in Abstimmung mit dem FUSS e.V. Fachausschuss Wanderwege, wandern und spazierengehen. FUSS e.V., Berlin 2001
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