Es gibt verschiedene Anlässe, die eine Beschwerde rechtfertigen. Es ist aber nicht immer einfach auch den richtigen Ansprechpartner auszumachen, Zuständige Ämter unterscheiden nach Art und Ort der Beschwerde. Doch sind nicht alle Hindernisse im Strassenraum gleich gesetzeswidrig, die Strassengesetze (StrG) der verschiedenen Bundesländer lassen durch die Sondernutzung einige Ausnahmen zu. Der Umstand der Verkehrssicherungspflicht ist ebenfalls uneindeutig, es wird die Sicherungspflicht der Kommunen aber auch die Eigenverantwortung der Bürger genannt. Weitere Informationen finden Sie bei den Rechtsgrundlagen für Hindernisse.
Um sich ordentlich zu beschweren haben wir für Sie zu jedem Thema passende Formulierungsvorschläge zusammen gestellt.
Beschwerdegründe: | Zuständige Behörden: |
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Oberflächen: | |
Löcher, Risse, Wurzelschäden | Ordnungsamt, Straßen-und Grünflächenamt |
zu hohe/ tiefe, wackelnde Gullideckel, Kellerschächte |
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lose Bodenplatten und Pflastersteine | |
Kellerlichtschächte | |
Objekte: | |
beschädigte Verkehrsschilder | Ordnungsamt, Straßen-und Grünflächenamt |
undeutliche Fahrbahnmarkierungen (Zebrastreifen, Leitstreifen usw.) | |
Beschädigte/ entfernte Poller | |
Abgestellte Fahrräder | |
„Fahrradleichen“ | |
Laub/ Äste | |
Beschädigte Sitzbänke | |
Defekte, unzureichende Beleuchtung | Ordnungsamt, Vattenfall Europe Netzservice GmbH |
PKW ohne Zulassung, Autowracks | Ordnungsamt, Verkehrslenkung Berlin |
Fahrradständer | Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde |
Pflanzenbehälter | |
Sonnenschirme | |
Verkaufs- und Informationsstände | |
Stelltafeln/ Kundenstopper | |
Geschäftsauslagen | |
Tische/ Stehtische und Stühle (Gastronomie) | |
Dienstleistungen: | |
Winterdienst/ Räumungsdienst | Ordnungsamt |
Müllentsorgung | Ordnungsamt, Stadtreinigung |
Verhaltensweise: | |
Mülltonnen auf dem Gehweg | Ordnungsamt, Straßen-und Grünflächenamt |
illegales Gehwegparken | Ordnungsamt |
Überwuchernde Pflanzen | |
„Rollende Hindernisse“ | |
Veranstaltungen | |
Jeglicher Handel auf Straßenland | |
Filmaufnahmen | |
Baustelleneinrichtungen: | |
unebene Umleitung (RSA 2.4.0) | Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde |
fehlende/ ungenügende Absperrschranken zum Arbeitsbereich, (RSA 2.4.3) | |
unzureichende Beleuchtung der Absperrung (RSA 2.4.3) | |
Umleitung auf andere Straßenseite ohne Querungshilfe, (RSA 2.3.4) | |
zu schmale Umleitung, erhebliche Behinderung für Rollstühle und Kinderwagen, (RSA 2.4.1) | |
Standfüße von Absperrungen und Verkehrsschildern stellen Stolperfallen dar(RSA 2.4.1) |