Beschwerdegründe

Es gibt verschiedene Anlässe, die eine Beschwerde rechtfertigen. Es ist aber nicht immer einfach auch den richtigen Ansprechpartner auszumachen, Zuständige Ämter unterscheiden nach Art und Ort der Beschwerde. Doch sind nicht alle Hindernisse im Strassenraum gleich gesetzeswidrig, die Strassengesetze (StrG) der verschiedenen Bundesländer lassen durch die Sondernutzung einige Ausnahmen zu. Der Umstand der Verkehrssicherungspflicht ist ebenfalls uneindeutig, es wird die Sicherungspflicht der Kommunen aber auch die Eigenverantwortung der Bürger genannt. Weitere Informationen finden Sie bei den Rechtsgrundlagen für Hindernisse.

Um sich ordentlich zu beschweren haben wir für Sie zu jedem Thema passende Formulierungsvorschläge zusammen gestellt.

 

Beschwerdegründe:Zuständige Behörden:
Oberflächen:
Löcher, Risse, Wurzelschäden Ordnungsamt, Straßen-und Grünflächenamt
zu hohe/ tiefe, wackelnde Gullideckel,
Kellerschächte
lose Bodenplatten und Pflastersteine
Kellerlichtschächte
Objekte:
beschädigte Verkehrsschilder Ordnungsamt, Straßen-und Grünflächenamt
undeutliche Fahrbahnmarkierungen (Zebrastreifen, Leitstreifen usw.)
Beschädigte/ entfernte Poller
Abgestellte Fahrräder
„Fahrradleichen“
Laub/ Äste
Beschädigte Sitzbänke
Defekte, unzureichende Beleuchtung Ordnungsamt, Vattenfall Europe Netzservice GmbH
PKW ohne Zulassung, Autowracks Ordnungsamt, Verkehrslenkung Berlin
Fahrradständer Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Pflanzenbehälter
Sonnenschirme
Verkaufs- und Informationsstände
Stelltafeln/ Kundenstopper
Geschäftsauslagen
Tische/ Stehtische und Stühle (Gastronomie)
Dienstleistungen:
Winterdienst/ Räumungsdienst Ordnungsamt
Müllentsorgung Ordnungsamt, Stadtreinigung
Verhaltensweise:
Mülltonnen auf dem Gehweg Ordnungsamt, Straßen-und Grünflächenamt
illegales Gehwegparken Ordnungsamt
Überwuchernde Pflanzen
„Rollende Hindernisse“
Veranstaltungen
Jeglicher Handel auf Straßenland
Filmaufnahmen
Baustelleneinrichtungen:
unebene Umleitung (RSA 2.4.0) Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
fehlende/ ungenügende Absperrschranken zum Arbeitsbereich, (RSA 2.4.3)
unzureichende Beleuchtung der Absperrung (RSA 2.4.3)
Umleitung auf andere Straßenseite ohne Querungshilfe, (RSA 2.3.4)
zu schmale Umleitung, erhebliche Behinderung für Rollstühle und Kinderwagen, (RSA 2.4.1)
Standfüße von Absperrungen und Verkehrsschildern stellen Stolperfallen dar(RSA 2.4.1)