Die Angabe der Erreichbarkeit von touristischen Zielen und Angeboten durch Karten, Pläne und Skizzen in Printmedien (z.B. Flyer) und im Internet (eigene Website) ist eine wesentliche Information, die leider häufig völlig vernachlässigt wird. Es ist erstaunlich, wie häufig ansonsten gut aufgemachte Werbematerialien gerade bei der Information versagen, wie man das interessant dargestellte Ziel erreichen kann. Flyer und Internethinweise zeichnen sich häufig leider dadurch aus, dass
Offensichtlich werden mit der Erstellung von Erreichbarkeits-Karten häufig Grafiker beauftragt, die keine eindeutigen Angaben vom Auftraggeber erhalten oder sich mit der Erstellung von Karten und Plänen nicht auskennen, bzw. nicht über die entsprechenden Programme verfügen.
Folgende Stichpunkte sollen zur zukünftigen Verbesserung dieser Angaben dienen:
Das Sprichwort „Viele Wege führen nach Rom“ sollten Sie unbedingt auch auf den zu bewerbenden Standort übertragen. Es ist grundsätzlich in Ihrem Sinne, alle Gäste an allgemein bekannten oder leicht erreichbaren Orten (Bahnhof, Haltestelle, Autobahnausfahrt, etc.) abzuholen und zum Zielort zu führen. Folgende Farben können die Übersicht verbessern:
Sollten noch weitere Wege zu Ihrem Zielort führen, z.B. Reitwege, Routen eines Laufparks, Nordic-Walking-Touren, etc., sollten Sie prüfen, ob auf diesen Wegen interessierte Gäste zum Verweilen animiert werden könnten oder Ihre Gäste auf diese Nutzungsmöglichkeiten hingewiesen werden soll und sie dann ebenfalls aufnehmen.
Weggelassen werden sollten dagegen alle Wege, die für die Anreise nicht von Bedeutung sind. Das trifft insbesondere für das Straßennetz zu, das vor Ort ausreichend markiert ist. Hier sollten allerdings querende Straßen angedeutet werden. Auch können z.B. innerörtliche Fuß- und Radwege entfallen, die entlang der Kraftfahrzeugstraßen verlaufen.
Straßenbezeichnungen aller überregionalen Straßen (A.., B..) sollten in gelben Feldern mit dünner schwarzer Umrandung, die Bahn- (RE.., RB.., S..) und Nummern von Busverbindungen oder Straßenbahnen in weißen Feldern mit dünner schwarzer Umrandung abgebildet werden. Bei allen anderen Wegen sollten soweit vorhanden die Logos verwendet werden, die Namen von Wasserstraßen sind in blauer Schrift einzufügen, soweit das Ziel für Wassersportler oder öffentliche Wasserverbindungen interessant ist.
Bahnhöfe (Bf.) und Haltestellen (H) öffentlicher Nahverkehrsmittel, von denen aus der Zielort zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar ist, müssen entsprechend markiert und hervorgehoben werden. Im Straßennetz ist es zumeist ausreichend, Autobahnausfahrten oder den entscheidenden Abzweig von der Bundesfernstraße zu kennzeichnen.
Es ist selbstverständlich, dass der Zielort farblich und gestalterisch hervorgehoben werden muss. Darüber hinaus sollten nur die Orte aufgenommen werden, die allgemein bekannt sind, wichtige Straßenabzweige kennzeichnen oder Umsteigepunkte bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel darstellen. Orte, die nur zur Orientierung aufgenommen werden, sollten auf keinen Fall in das Wegenetz eingebunden werden, weil dies letztlich nur verwirrt.
Es wird mindestens eine Entfernungsangabe zur zeitlichen Einschätzung des Anreiseweges empfohlen. Bei allen fahrenden Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Angabe in Kilometern (..km), bei Fußwegen in Kilometern und einer durchschnittlichen Geh-Zeit (...Min/..Std). Gibt es einen Orientierungsort als Ausgangspunkt, kann ein Entfernungskreis angedeutet werden. Wenn es nicht deutlich darstellbar ist, sollte auf eine Maßstabsverzerrung zur Vergrößerung des direkten Umfeldes des Zielortes verzichtet werden.
Wenn nicht die übliche Nordausrichtung (obere Seite) verwendet wird, sollte zumindest ein Nordpfeil aufgenommen werden.
Grenzlinien von Amtsbereichen, Kreisen oder Tourismusgebieten interessieren die Zielgruppen in der Regel nicht und sind deshalb meist entbehrlich. Ausnahme könnte in der Nähe von Großstädten die Markierung der Bebauung (z.B. rote Fläche) sein oder auch eine allgemein bekannte Grenzziehung (z.B. Umrandung Berlin).
Mit der farblichen Verschönerung, der Aufnahme z.B. einer Landkarte mit Wäldern, Feldern, etc. oder eines Stadtplanes sollte sehr vorsichtig verfahren werden. Auf jeden Fall sollten bei einer solchen Einblendung keine weiteren Schriftzüge enthalten sein.
Direkt neben der Erreichbarkeits-Skizze muss unbedingt die genaue Adresse des Zielortes (Ort, Ortsteil, Straße, Hausnummer) angegeben werden und eventuell auch die Telefonnummer.
Grundlage dieser kleinen Checkliste sind eine unveröffentlichte Auswertung von Wanderprospekten in Deutschland durch Jürgen Brunsing, Schrift-Verkehr - Büro für Publizistik und Planung Dortmund und eine intensive Sichtung von Werbeprospekten durch FUSS e.V. Brandenburg. Verfasser: Bernd Herzog-Schlagk (Berlin) unter Mitarbeit durch Norbert Paul (Dortmund)
Stand: Oktober 2011
Diese Checkliste richtet sich an alle Tourismus- und Wanderverbände, insbesondere aber an die regionalen und örtlichen Vereine und enthält hauptsächlich Anregungen aus der Sicht derjenigen, die zumeist an selbstorganisierten Wanderungen Interesse haben. Die Gliederung der vorgeschlagenen Bestandteile eines Wanderprospektes im Abschnitt I. erfolgt in diesem Sinne kundenorientiert und ist lediglich als Anregung gedacht. Der sehr kurze Abschnitt II. gibt eine erste Übersicht zu den möglichen Vermittlungsformen.
1.1 Erste Orientierung:
Diese Angaben gehören unbedingt auf das Deckblatt. Dadurch sollte jeder Bundesbürger in etwa wissen,
1.2 Erste Ansprache:
Auch diese erste allgemeine Beschreibung (z.B. abwechslungsreicher Waldweg, zumeist am Berghang, Wiesen, Badeseen, usw.) sollte in zwei/drei Sätzen zusammengefasst nach Möglichkeit auf dem Deckblatt stehen.
1.3 Entscheidungs-Kriterien:
An zentraler Stelle, möglichst ebenfalls bereits auf dem Deckblatt, sollen Interessierte die Daten erfahren, die in der Regel die Grundlage für Ihre individuelle Entscheidung darstellen. Der Schwierigkeitsgrad sollte möglicherweise beispielhaft benannt werden, z.B. kinderwagentauglich, kurze schwierige Berggeröllstrecken, usw.), um den Interessierten eine Selbsteinschätzung zu ermöglichen. Obwohl die Erreichbarkeit als eine der entscheidenden Angaben im Prospekt ausführlicher erläutert werden sollte, ist bereits an einer hervorgehobenen Stelle dazu eine Kurzaussage notwendig.
1.4 Nachfragemöglichkeiten (Impressum):
Die vollständige Anschrift des Herausgebers, der Tourismus- oder Informationszentrale sollte leicht zu finden sein, d.h. am Anfang oder am Ende des Prospektes stehen. Es bietet sich an, zumindest das Jahr der Herausgabe des Prospektes an dieser Stelle unterzubringen.
2.1 Wege- bzw. Routen-Beschreibung:
Der genaue Ausgangspunkt des Wanderweges bzw. der Wanderroute sollte sehr sorgfältig beschrieben werden.
2.2 Beschreibung der touristischen Region:
2.3 Mögliche zusätzliche Freizeitaktivitäten:
Bei allen derartigen Angeboten sollten Öffnungszeiten und Eintrittspreise, zumindest aber die Adressen und Telefonnummern genannt werden.
2.4 Orientierungskarte:
Wenn der abgedruckte Orientierungsplan als ausreichende Grundlage angesehen wird, sollte er unbedingt höheren Qualitätsanforderungen genügen. Aber auch, wenn eine zusätzliche Karte empfohlen wird, sollten alle wesentlichen im Text hervorgehobenen Begriffe auch in der Karte wiederzufinden sein.
2.5 Layout:
Der Prospekt sollte so ansprechend sein, dass man am liebsten gleich loswandern möchte. Sowohl auf extrem biederes als auch auf extrem farbiges Layout sollte verzichtet werden. Bei Darstellung von Wanderern in Grafiken oder Fotos sollten möglichst alle Altersgruppen der Zielgruppe vertreten sein.
3.1 Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
3.2 Erreichbarkeit mit dem Auto oder Fahrrad:
3.3 Übernachtungsmöglichkeiten:
Für alle diese recht unterschiedlichen Angebote gibt es Zielgruppen, die zumindest einige Adressen und Telefonnummern genannt bekommen sollten oder bei einem größeren Angebot die entsprechende Vermittlungsstelle.
4.1 Benötige weitere Unterlagen:
4.2 Hilfen bei der Vorbereitung:
Diese Angaben können an den entsprechenden Stellen oder am Ende zusammengefasst aufgenommen werden.
4.3 Hilfen bei der Durchführung:
Ein Faltblatt für einen Wanderweg bzw. für eine Wanderroute ist sicherlich die kundenfreundlichste Vermittlungsform und gleichermaßen geeignet als Werbeträger und als praktische Hilfe bei der Wanderung selbst. Die verschiedenen in den letzten Jahrzehnten entwickelten Druck- und Faltmethoden bieten ein breites Spektrum von Möglichkeiten; beinhalten allerdings auch die Gefahr der Unübersichtlichkeit, wenn zuviel auf einer zu kleinen Fläche untergebracht werden soll. Die Variante ist in der Regel kostengünstig und und sie ist eine gute Voraussetzung dafür, aktuelle Informationen zu bieten. Es ist anzustreben, für ein touristisches Bewerbungsgebiet für Wanderwege und Wanderrouten eine einheitliche Form für die verschiedenen Falter anzubieten. Schon ab einer recht kleinen Anzahl von Wanderprospekten dieser Art entsteht der Bedarf nach einer Übersicht über das Gesamtangebot (zumindest als Liste, besser als Übersichtsplan). .
Günstig ist die Zusammenfassung verschiedener Faltblätter, die jeweils einen Wanderweg oder eine Wanderroute beschreiben. Bei der Wanderung wird dann gegebenenfalls nur der entsprechende Prospekt mitgenommen, deshalb muss jedes Faltblatt alle für die Wanderung erforderlichen Informationen (siehe Abschnitt I.) enthalten. Die allgemeinen und übergreifenden Informationen sind dagegen zusammenzufassen und z.B. auf der Mappe selbst unterzubringen.
Vorteilhaft ist, dass auch andere Prospekte z.B. das aktuelle Veranstaltungsprogramm oder eine umfassendere Liste der Übernachtungsmöglichkeiten, der Restaurants usw. einzulegen sind. Damit sollten allerdings die Interessenten auch nicht gleich überfordert werden. Mappen können im Tourismusbüro aufgrund der Anfrage individuell zusammengestellt werden und vermitteln dem Kunden einen guten Service. Sie können aber auch recht umfangreich und entsprechend teuer sein.
Informationen zu einem oder zu mehreren Wanderwegen bzw. Wanderrouten in zusammengelegter oder gehefteter Form sind ansprechend und übersichtlich zu gestalten und für die Benutzer, wenn sie nicht zu umfangreich ausfallen, auch sehr handlich. Die häufig zu hohen Auflagen eines solchen Druckwerkes beinhalten das Risiko, dass in den Folgejahren veraltete Informationen an die Kunden vermittelt werden.
Oft werden auf der einen Seite eine Übersichtskarte und auf der anderen Seite die Beschreibungen der Wanderwege bzw. Wanderrouten und die entsprechenden Zusatzinformationen abgedruckt. Bei dieser Variante ist es aus Platzgründen oft schwierig, alle notwendigen Zusatzinformationen (vgl. Abschnitt I.) unterzubringen und die Textinformationen sind häufig unübersichtlich und beim Wandern selbst auch mühsamer zu lesen. Für eine erste Übersicht ist sie allerdings gut geeignet sowie preiswert zu versenden.Solche Faltpläne bieten sich auch als Wander-Beilage beim Informationsversand aufgrund allgemeiner Anfragen an. Für interessierte Wanderer sind dann allerdings vor Ort zumeist Faltblätter oder Hefte sinnvoll.
Grundlage dieser Checkliste ist eine unveröffentlichte Auswertung von Wanderprospekten der letzten Jahre in Deutschland, die durch Schrift-Verkehr - Büro für Publizistik und Planung Dortmund erstellt wurde.
Diese Checkliste von Jürgen Brunsing, Britta Knoblauch und Bernd Herzog-Schlagk ist in Abstimmung mit dem FUSS e.V. Fachausschuss Wanderwege, wandern + spazieren gehen im Februar 2002 erschienen.
Die Veröffentlichung „Checkliste für die Bewerbung von Wanderwegen“ ist bei uns für 0,50 Euro zzgl. Porto zu beziehen. Sie können Sie in unserem Online-Shop in der Rubrik Broschüren > Fußverkehr-Wandern bestellen.
Die wesentlichste Voraussetzung für eine Wanderung ist nicht unbedingt „gutes Wetter“, sondern ob und wie man den Anfang des zu begehenden Wanderwegabschnittes erreichen kann und ob man am Ende der Wanderung auch wieder nach Hause kommt bzw. in der Nähe des Wanderweges übernachten kann.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abzureisen bietet den Wanderern in der Regel die Möglichkeit, nicht Rundkurse, sondern Strecken ohne Rückwege zu erwandern. Damit verbunden ist oftmals eine höhere Erlebnisvielfalt, der Aktionsradius verdoppelt sich.
Für Wanderer gibt es keine allgemein gültigen Mindeststandards in Bezug auf akzeptable An- und Abreisemöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Folgenden werden einige Ansätze genannt, die vor Ort zu prüfen sind:
Gerade im ländlichen Raum sind die häufig noch unterschiedlichen Termine der Fahrplanwechsel der Busunternehmen (Schuljahresbeginn) und bei der Bahn (Ende Mai) für die Abstimmung im Sinne des Freizeitverkehrs (eine Saison vom Frühjahr bis zum Herbst) hinderlich. Die Problematik ist nur durch einen einheitlichen Fahrplanwechsel zu beheben, so wie er in Verkehrsverbünden üblich ist.
Auszug aus der Veröffentlichung: Empfehlungen für Wanderwege im Flach- und Mittelland, Verfasser: Bernd Herzog-Schlagk, in Abstimmung mit dem FUSS e.V. Fachausschuss Wanderwege, wandern und spazierengehen. FUSS e.V., Berlin 2001
Die Veröffentlichung „Empfehlungen für Wanderwege“ ist bei uns für 5,00 Euro zzgl. Porto zu beziehen. Sie können Sie in unserem Online-Shop in der Rubrik Broschüren > Fußverkehr-Wandern bestellen.
Eine der obersten Prioritäten bei Überlegungen zur Verbesserung von Fuß-Wanderwegen muss es sein, ein Angebot von durchgehenden Routen zu schaffen, und zwar mit Anschluss an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs oder in Verbindung mit Übernachtungsangeboten. Die mögliche Länge zum Beispiel einer Tageswanderung hängt natürlich sehr stark von der Kondition der Wanderer ab, aber auch von der Verweildauer bei Besichtigungen, an besonders schönen Orten, beim Essen usw.
Bei Eintages-Touren sind die An- und Abreisezeiten zu berücksichtigen. Wenn die Anreise mit der Bahn schon zwei Stunden dauert, wird der Tag kurz und wenn es schon Herbst ist, wird die mögliche reine Wanderzeit noch kürzer. Verschätzungen bei der Wahl der Wegelänge gehören sicher zu den Hauptproblemen beim Wandern. Nur wenige Menschen wissen von sich, wie viele Kilometer sie hintereinander laufen können und welche Gehgeschwindigkeit sie im Durchschnitt haben.
Für eine Gruppe Erwachsener mit An- und Abreisezeiten am gleichen Tag gilt in etwa Folgendes:
Ein Spaziergang mit einer Länge von
Eine Tagestour mit einer Länge von
In der Literatur taucht immer wieder auf, dass sportliche Wanderer bis zu
Die Angaben beruhen, wie gesagt, auf der Annahme einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 4 km/h. Leistungsstärkere Wanderer können von 5 km/h ausgehen, durchtrainierte sogar von 6 km/h. Der Langsamkeit sind keine Grenzen gesetzt, wer aber am gleichen Tag nicht zurückreisen muss, sondern am Ziel übernachtet, kann durchaus eine längere Strecke zurücklegen, etwa 4 km mehr bei den oben angegebenen Streckenlängen.
Hieraus kann auch abgeleitet werden, dass eine gute Erreichbarkeit von Wanderwegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist. Vorbildhaft sind in diesem Zusammenhang Verkehrsunternehmen, die ihren Kunden Routenvorschläge in der Region mit konkreten An- und Abreisemöglichkeiten zur Verfügung stellen (z.B. Verkehrsverbund Rhein-Sieg).
Auszug aus der Veröffentlichung: Empfehlungen für Wanderwege im Flach- und Mittelland, Verfasser: Bernd Herzog-Schlagk, in Abstimmung mit dem FUSS e.V. Fachausschuss Wanderwege, wandern und spazierengehen. FUSS e.V., Berlin 2001
Die Veröffentlichung „Empfehlungen für Wanderwege“ ist bei uns für 5,00 Euro zzgl. Porto zu beziehen. Sie können Sie in unserem Online-Shop in der Rubrik Broschüren > Fußverkehr-Wandern bestellen.
Mobilität erzeugt seit jeher immer auch Konflikte, zwischen stark und schwach, zwischen schnell und langsam, zwischen laut und leise, zwischen Luftverschmutzung und Abgaseinatmung, zwischen dem Erreichen wollen und dem Schützen müssen, durch sich widersprechende Flächenansprüche, durch unterschiedliche Ansprüche an die Wegegestaltung und Ausstattung.
Diese Konflikte werden im Zusammenhang mit der Freizeit-Mobilität viel zu selten wahrgenommen oder verdrängt. Der zunehmende Konkurrenzdruck zwischen den touristischen Gebieten in Deutschland sollte für diese Problematik hellhöriger machen, denn der Kunde ist äußerst sensibel.
Wegen der Netzdichte, der Verkehrsstärken und der sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer wird im Stadtverkehr seit vielen Jahren nach Kompromissen gesucht, wobei es hauptsächlich um die Risikoverminderung von Unfall- und Gesundheitsschäden geht. Im Freizeitverkehr wird die Konfliktminderung dagegen als eine relativ einfache Aufgabe angesehen. Die Praxis sieht anders aus:
So wird z.B. der Lärm einer vom Wohnort weit entfernten Straße auf einem Waldweg als überaus störend empfunden, den man in gleicher Intensität in der Stadt als normale Lautstärke kaum wahrnehmen würde. Ist man auf der Suche nach „tatsächlicher“ Ruhe, wächst der Anspruch mit der Anreisezeit. Auch wenn man diese Sensibilität als „überzogen“ bezeichnen mag, kommt man um folgende Problematik nicht herum:
Während viele Menschen im Berufsverkehr tagtäglich mit ihrem Auto im Stau stehen, fluchen und am nächsten Morgen wieder dort stehen, sucht man sich bei unangenehmen Erfahrungen im Freizeitbereich schnell eine Ausweichmöglichkeit. Wenn ein Gebiet mit Natur, Ruhe usw. beworben wird, erkennt der Tourist den Widerspruch sehr schnell bei der ersten unangenehmen Begegnung.
Die Erfüllung der Ansprüche gerade auch der generell hochsensiblen Wanderer ist nicht immer einfach und auch nicht immer konsequent umzusetzen. Wichtig ist allein schon, zu erkennen, dass es sich um eine Gratwanderung handelt. Ab einem bestimmten Punkt der Missachtung von konkurrierenden Ansprüchen spielen die dann in der Regel unterliegenden Wanderer nicht mehr mit, sie suchen sich andere Ziele.
In einem Arbeitspapier der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen wird der Konflikt folgendermaßen beschrieben: „Vom Freizeit- und Fremdenverkehr betroffene Orte und Regionen haben das Dilemma,
In Bezug auf den Verkehr soll die Mobilität der Touristen und der einheimischen Bevölkerung möglichst keine Einschränkungen erfahren, zum anderen sind es aber gerade das Auto und seine negativen Begleiterscheinungen, welche die touristische Anziehungskraft gefährden...Eine Gratwanderung für die Entscheidungsträger.“ (1)
In diesem Sinne ist das überaus engmaschige Straßennetz in Deutschland das Hauptproblem für Wanderer und für Wanderwegeführungen. Nur in ganz wenigen Gebieten des Landes gibt es überhaupt noch Stellen, von denen aus kein Straßenlärm wahrnehmbar ist.
Darüber hinaus ist die missbräuchliche Nutzung von Feld-, Waldwegen und gesperrten Straßenabschnitten von Auto- und insbesondere auch von Kraftradfahrern ein zunehmendes Problem. Obwohl nach den Landes-Waldgesetzen lediglich das Betreten des Waldes gestattet wird und es für Radfahrer und Reiter einschränkende Regeln gibt, wird das Befahren häufig geduldet bzw. nicht geahndet. Selbst Motorrad-Ralleys werden mitunter hingenommen. Straßensperrungen werden regelmäßig demontiert oder zerstört, die Wege sind dann teilweise danach kaum noch als Wanderweg nutzbar.
Das Dilemma ist nicht zu übersehen: Während Anbieter touristischer Leistungen Ihre Gästen auf die Ruhe der Landschaft hinweisen, wissen sie davon, dass die Jugend in dieser Gegend an Wochenenden nicht viel anderes unternehmen kann, als mit Mopeds und Motorrädern durch die Wälder zu knattern. Dieses Dilemma aber können und wollen die Touristen nicht lösen, sie bleiben weg, wenn es zu arg wird.
Da Wanderwege selbstverständlich auch häufig von Touristen benutzt werden, die mit dem Auto anreisen, sind geordnete und sparsam dimensionierte Pkw-Abstellpätze notwendig.
Abgestellte Fahrzeuge sind an abgelegenden Wanderwegeingängen ohne Bewachung so oder so nicht vor Einbrüchen zu schützen. Einen gewissen Schutz bieten Bewirtschaftungen (z.B. Kiosk).
Die bei einem Teil der mit Bahn und Bus angereisten Wanderer vorhandene Abneigung, am Beginn des Weges erst einmal an Autoparkplätzen vorbei gehen zu müssen, ist in ihren alltäglichen städtischen Erfahrungen begründet und für den Freizeitverkehr gerade nach einer längeren Anreise sehr ernst zu nehmen.
Es wird als äußerst unangenehm empfunden, wenn z.B. nach einer zweistündigen Wanderung das touristische Ziel erreicht wird und man dort zunächst eine Supermarkt-Parkplatz-Situation vorfindet. Andererseits profitieren auch die mit dem Auto angereisten Touristen davon, wenn sie von der nett gestalteten und begrünten Außenanlage eines Gasthofes die Dorf-Kulisse sehen und nicht ihr eigenes Auto. Dieses nicht zu unterschätzende Konfliktpotential muss deutlich in die öffentliche und politische Diskussion eingebracht werden.
In den Gemeinden und Städten ist die Ortsbildpflege in der Vergangenheit oft stiefmütterlich behandelt worden.
Will man Gästen seine Stadt „schmackhaft“ machen, muss man sich in die Lage eines Besuchers versetzen: Wenn z.B. das einzige Denkmal der Stadt - im Prospekt abgebildet - nicht mehr im Foto festzuhalten ist, dann ist das für den einzelnen Touristen ärgerlich. Hier stimmt etwas nicht an der touristischen Bewerbung.
Mit dem Auto angereiste Touristen haben in dieser Angelegenheit in der Regel ähnliche Ansprüche, sie sind deshalb für derartige Belange auch ansprechbar.
In Planungsunterlagen der entsprechenden Ämter sind häufig die Bezeichnungen „Rundwanderwege“ oder „vorhandene Wanderwege“ nicht den Verkehrsarten Wanderer oder Radwanderer eindeutig zuzuordnen oder sie werden als „Rad- und Wanderwege“ zusammengefasst.
Viele ausgebaute Uferwege werden als „Radweg“ bezeichnet (z.B. Elbradweg, Saaleradweg, usw.) obwohl sie auch für Wanderer und abschnittweise auch für Spaziergänger geplant und gebaut wurden und nun gemeinsam genutzt werden.
Das liegt sicher zum einen an der Tatsache, dass mit dem Begriff „Wandern“ mittlerweile sowohl das „Fuß-Wandern“ als auch das „Rad-Wandern“ verbunden wird. Zum anderen aber war und ist die Verkehrspolitik darauf ausgerichtet, Fußgänger und Radfahrer von den Fahrspuren des Autoverkehrs fern zu halten. Dadurch sind die sehr unterschiedlichen Ansprüche von Fußgängern und Radfahrern in städtischen Planungen teilweise in unverantwortlicher Weise ignoriert worden, es kam zu einer deutlichen Erhöhung von Fußgänger-Radfahrer-Konflikten und von Unfällen. In den letzten Jahren wird verstärkt über die Konflikte zwischen Radlern und Spaziergängern in Naherholungsgebieten nachgedacht. Deshalb muß hervorgehoben werden:
Die gegenseitige Akzeptanz hängt natürlich erst einmal vom Verkehrsaufkommen ab. Auf regionalen Wanderwegen mit einem geringen Gesamtverkehrsaufkommen lassen sich auf kürzeren Strecken Wander- und Radwanderwege zusammenführen, wenn die Gesamtbreite eine gemeinsame Nutzung zulässt und eine ordentlich ausgeführte und gut gepflegte feste wassergebundene Decke zur Verfügung steht.
Wichtigstes Kriterium für eine gemeinsame Nutzung ist der Wegebelag, an den beide Verkehrsteilnehmer entgegengesetzte Ansprüche stellen. Das bedeutet:
Bei geringem Verkehrsaufkommen ist die Problematik von Begegnungen im Freizeitverkehr gering. Es ist Radwanderern zuzumuten, z.B. für Wandergruppen zu bremsen oder auch abzusteigen und vorbei schieben zu müssen. Andererseits müssen dann Wanderer auch mit Radfahrern rechnen, ihnen Durchfahrt ermöglichen, und auch mal zur Seite gehen.
Nimmt die Verkehrsdichte zu, können solche Begegnungen allerdings für beide Verkehrsgruppen sehr schnell lästig werden, wie die Konflikte auf immer mehr stadtnahen Grünwegen und Uferwege zeigen.
Die Bereitschaft, aufeinander Rücksicht zu nehmen, hat Grenzen. Dies ist z.B. auf ausgebauten Radfernwanderwegen mit intensiver Nutzung der Fall. Hier rechnen Radwanderer nicht mehr mit Wanderern und die Bereitschaft zum ständigen Ausweichen nimmt ab. Den Wanderern wiederum sind das Gehen auf dem harten Belag und auch die notwendige ständige Aufmerksamkeit gegenüber Radfahrern nicht zuzumuten. Hier liegt eine absolute Unverträglichkeit einer gemeinsamen Wegenutzung vor.
Die damit verbundene Schneisenwirkung kann in der Regel durch eine sorgfältig durchgeführte Netzplanung vermieden werden.
Es ist grundsätzlich nicht zu verhindern, dass Wanderer auf Radwegeabschnitten gehen oder Radfahrer Wanderwege zumindest abschnittweise mitbenutzen. Durch eine geschickte Wegeführung und durch eine deutliche Wegweisung kann die gemeinsame Nutzung in der Regel auf einem verträglichen Niveau für beide Gruppen gehalten werden.
Die möglichen Konflikte sind sehr ähnlich, wie sie zwischen Radfahrern und Wanderern auf Abschnitten mit sehr gut befestigter Wegeoberfläche auftreten. Problematisch ist die gemeinsame Nutzung von Wegeabschnitten in Ortsnähe mit intensiver Benutzung von Wanderern, Spaziergängern mit Kleinkindern, Inline-Skatern und Radfahrern.
Zunehmend sind die Unannehmlichkeiten für Wanderer in der Hauptsaison auf ausgebauten Uferwegen an Flüssen oder an den Küsten (z.B. Küstendamm an der Ostsee), die durch Übernutzungen auftreten.
Ansonsten sind die Lösungsansätze und Kompromisse mit denen des Radverkehrs vergleichbar.
Eine gemeinsame Führung von Reit- und Wanderwegen ist für die Wanderer ebenso problematisch.
Dies könnte z.B. bei Wirtschaftswegen mit einer Breite über 3 Metern der Fall sein. Auf Straßenabschnitten ist die gemeinsame Nutzung ebenso möglich, doch sind dann die Wegebedingungen für beide Verkehrsteilnehmer wenig reizvoll.
Deshalb sollte man in Wandergebieten mit derartigen Bodenverhältnissen darauf hinarbeiten, Reit- und Wanderwege weitestgehend voneinander zu trennen.
Selbst zwischen den besonders naturverbundenen Wanderern und der zu schützenden Natur gibt es einen Grundkonflikt.
Deshalb fordern die Vertreter des Natur- und Landschaftsschutzes häufig, die Wege für Wanderer, Radwanderer und Reiter so wenig wie möglich zu entflechten, um Zerschneidungen und den Flächenbedarf so gering wie möglich zu halten. Das berechtigte Anliegen steht keineswegs im Widerspruch zu den oben beschriebenen Konfliktpotentialen, wohl aber die Schlussfolgerung. Abstriche sollten nicht bei der Wege-Qualität gemacht werden, sondern in der Quantität:
Das bedeutet in der Regel nicht, dass die verschiedenen Wege gebündelt werden müssen. Kompromisse sind dagegen in der Netzdichte aller Mobilitätsarten zu suchen, d.h. dass es in sensiblen Gebieten zu einer „Bündelung“ von Wanderern auf weniger Wegen kommen kann.
Es sind im Sinne der Wanderer, die folgenden Wege-Erschließungsgrundsätze des Naturschutzes zu berücksichtigen:
Die Erschließung der Waldfläche mit Wegen ist Voraussetzung für die Waldpflege. Insofern sind die Wanderwege gleichzeitig auch ein notwendiger Bestandteil der Forstwirtschaft. Dazu eine Aussage aus der Schweiz: „Die Erholungsfunktionen des Waldes sind daher nicht mehr bloß beiläufig erbrachte Dienstleistungen, sondern gehören zu den infrastrukturellen Grundvoraussetzungen der Industriegesellschaft. Das Bedürfnis nach dem Genuss dieser Dienstleistungen beruht vorerst ganz bewusst auf den gesundheitlichen Wirkungen der Aufenthalte im Wald .... insbesondere sind alle forstlichen Maßnahmen und vorab die gezielte Walderschließung noch vermehrt auf die Erholungsnutzung auszurichten.“ (2)
Eine Nutzung von Wegen der Land- und Forstwirtschaft zum Wandern ist häufig sinnvoll. Diese Wege sind praktisch ohne Aufwand in das Wanderwegenetz einzubeziehen. Sie sollten in einer Breite von 3 bis 4 Metern auf gemeinsam genutzten Wegeabschnitten möglichst keinen Hartbelag aufweisen. Neben Asphaltwegen müssen auf längeren Strecken nicht befahrbare Randstreifen mit Weichbelag für Wanderer angelegt werden.
Auszug aus der Veröffentlichung: Empfehlungen für Wanderwege im Flach- und Mittelland, Verfasser: Bernd Herzog-Schlagk, in Abstimmung mit dem FUSS e.V. Fachausschuss Wanderwege, wandern und spazierengehen. FUSS e.V., Berlin 2001
Der FUSS e.V. stellt Qualitätsstandards für Wanderwege im Flach- und Mittelland zur Diskussion, die im Sinne einer zukunftsfähigen Mobilität an den Umweltverbund im Freizeitverkehr angeschlossen sind.
Die Veröffentlichung „Empfehlungen für Wanderwege“ ist bei uns für 5,00 Euro zzgl. Porto zu beziehen. Sie können Sie in unserem Online-Shop in der Rubrik Broschüren > Fußverkehr-Wandern bestellen.