Mithilfe bei der Umsetzungs-Strategie, Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, Medienerstellung.

In der Straßenverkehrs-Ordnung StVO sind die Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer festgelegt. Die dazugehörenden Verwaltungsvorschriften VwV sind für das Verkehrsgeschehen nicht minder wichtig, richten sich aber in erster Linie an diejenigen, die Straßen planen und gestalten. Beide Regelwerke wurden relativ häufig durch das Bundesministerium für Verkehr BMVBW geändert. Vorher werden in der Regel Verbände um Stellungnahmen gebeten, darunter auch der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V.

Die geplanten und durchgeführten StVO-Veränderungen waren in den letzten Jahren unterschiedlich umfangreich und nicht immer von ihrer Wirkung her einfach einzuschätzen. Nur ein Beispiel: Im Jahr 2001 legte die Bundesregierung eine StVO-Novelle unter dem Titel "Weniger Verkehrszeichen - bessere Beschilderung" vor. Unter dieser Mogelpackung waren vorgesehen: Weniger Verkehrsberuhigung, mehr Parken auf Gehwegen, Abschaffung der Spielstraßen, weniger Busspuren und gleichzeitig mehr Tempo, weniger Überholverbote und die Verminderung von Park- und Halteverboten. Der FUSS e.V. verfasste eine 75-seitige Stellungnahme, die Aufsehen erregte und letztlich auch viel Zustimmung erhielt. Die vorgesehene Novelle wurde zurückgezogen.

Neben dieser "Lobby"-Arbeit beschäftigt sich der FUSS e.V. mit der Erarbeitung eines Konzeptes für eine bürgernahe Straßen-Nutzer-Ordnung StNO.

Sie können diese Arbeit folgendermaßen unterstützen oder sich einbringen:

  • Wenn Sie zum Thema Straßenverkehrsgesetzgebung auf interessante Informationen aus dem In- oder Ausland gestoßen sind oder über eigene Erfahrungen und Erkenntnisse verfügen, nehmen Sie bitte mit FUSS e.V. Kontakt auf.
  • Wir würden uns besonders über eine Mitarbeit im Fachausschuss freuen, der den FUSS e.V. in diesen Fragen berät und die Aktivitäten koordiniert.
  • Darüber hinaus sind wir für jede Spende unter dem Stichwort „Straßenverkehrs-Ordnung“ dankbar:
    Hier finden Sie unserer Bankverbindung.
    FUSS e.V. ist gemeinnützig, Spenden können Sie daher bis zu einem Anteil von 20% des “Gesamtbetrages der Einkünfte” (entspricht bei Arbeitnehmern ohne andere Einkünfte dem Bruttoverdienst minus der Werbungskosten) von der Steuer absetzen.
    Sie erhalten automatisch eine Spendenbescheinigung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.geh-recht.info > Veränderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Ein Beispiel zur Problematik und zu den Auswirkungen von kleinen Veränderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung finden Sie unter www.gruenpfeil.de.