Wenn es nach den Vorstellungen der Bundesregierung und der Verkehrsministerien der Länder geht, wird in absehbarer Zeit die letzte Stufe des Parkens auf Gehwegen eingeleitet: Die verstärkte flächenhafte Markierung von Parkflächen auf Gehwegen ohne das zusätzliche Aufstellen von Verkehrszeichen, die das Parken lediglich in Einzelfällen erlauben.

Die zunächst als eine „Übergangsregelung“ eingeführte Erlaubnis des Abstellens von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen wurde aufgrund der Stellplatzknappheit in den Städten recht schnell zur gängigen Praxis. Die heute zugelassenen 32 Varianten des „legalen Parkens“ (Zeichen 315 der Straßenverkehrs-Ordnung StVO) nahmen in einem Maße überhand, dass immer mehr Autofahrer davon ausgehen, dass das Parken auf Gehwegen generell zugelassen ist.

Bereits in dem 1964 dem Bundestag vorgelegten „Bericht der Sachverständigenkommission über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ wurde unmissverständlich ausgesagt, dass das „Parken auf Gehwegen ..nur noch als Übergangslösung geduldet werden (kann).“ 1964. Was würden Sachverständige aus den heutigen Zuständen folgern?

Den Vorschlag von der gemeinsamen Arbeitsgruppe Fußverkehr der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. SRL und des FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, das Zeichen 315 aus der StVO zu streichen, fegte der dafür in Deutschland zuständige Bund-Länder-Fachausschuss mit der Anmerkung vom Tisch, dass das legale Gehwegparken „ohnehin nur als hilfsweise Lösung in Einzelfällen“ angesehen wird.

Dagegen führte die populistische ADAC-Kampagne „Lichten des Schilderwaldes“ zur Bildung einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel „Weniger Verkehrszeichen - bessere Beschilderung“. Diese legte Anfang des Jahres 2001 zahlreiche zumeist autoorientierte Änderungsvorschläge vor, die auch schon vom Bund-Länder-Fachausschuss abgesegnet sind. In der geplanten StVO-Novellierung findet man zur Fragestellung, wie die Anzahl der Gehwegparkschilder reduziert werden kann, folgenden neuen Satz: „Einer Parkstandsmarkierung bedarf es... zur Zulassung des Gehwegparkens ohne Anordnung der Zeichen 315“. Diese feinsinnige Formulierung kann von den Kommunen durchaus als eine Aufforderung angesehen werden, in Zukunft statt der Anordnung weiterer Zeichen verstärkt mit weißer Farbe zu arbeiten.

Wenn die Bundesregierung wirklich ernsthaft die Anzahl von Verkehrszeichen verringern will, dann soll sie in die Verwaltungsvorschriften ganz harte Regeln einführen, nach denen wirklich nur noch in Ausnahmefällen auf Gehwegflächen geparkt werden darf oder sie soll dieses Verkehrszeichen gänzlich aus der StVO streichen.

 

Presseerklärung vom 05. Juli 2001.

Weitere Informationen:

  • Mehr Verkehrssicherheit - weniger Verkehrszeichen. 75seitige Broschüre (vergriffen)