Der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. weist anlässlich des "Weltspieltages" am 28.Mai 2010 darauf hin, dass der Bewegungsraum der Stadtkinder von Generation zu Generation abgenommen hat und wohnungsnahe Spielplätze lediglich Ergänzungen aber keinen Ersatz für zusammenhängende Erkundungsräume darstellen.

FUSS-Bundesgeschäftsführer Bernd Herzog-Schlagk begrüßt die deutliche Abnahme der Kinderverkehrsunfälle mit schweren Unfallfolgen in Deutschland, führt sie aber weitestgehend darauf zurück, dass "die Kinder in den letzten Jahrzehnten die Straßen nicht mehr als ihren Erlebnisraum benutzen können." Der Verband fordert deshalb den Erhalt und die Ausweitung der "Verkehrsberuhigten Bereiche" (Zeichen 325+326 der Straßenverkehrs-Ordnung), da nur noch in den so gekennzeichneten Straßen Kinderspiel überall erlaubt ist. Obwohl Kraftfahrzeuge zugelassen sind, haben Kinder bis zum Alter von 14 Jahren auf Dreirädern, Rollern, Skateboards etc. Vorrang. Sie können dort durchaus "Fangen" spielen, nicht aber Mannschaftsspiele wie Fußball.

Das vor 30 Jahren in die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung neu aufgenommene Verkehrszeichen (21.7.1980) hat sich bewährt, unter anderem auch durch die deutliche Senkung des Autolärms. Im Sinne des diesjährigen Weltspieltag-Mottos "Achtung, laute(r) Kinder!", meint Herzog-Schlagk, dass "es Anwohnern in Verkehrsberuhigten Straßen nicht so schwer fallen sollte, toleranter im Umgang mit Lärm spielender Kinder umzugehen."

Der Verkehrsberuhigte Bereich ist immer wieder in die Kritik geraten, da die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nach Ansicht einiger Kommunalpolitiker und Planer Autofahrern nicht über längere Strecken zuzumuten ist. Deshalb wurde bei Novellierungen der Verwaltungsvorschriften vorgeschlagen, die Einsatzkriterien noch weiter einzuschränken. Dies wurde bisher - nicht zuletzt durch die Lobbyarbeit des Fußgängerverbandes - verhindert.

Der FUSS e.V. schlägt als Kompromiss in dieser strittigen Frage vor, den Verkehrsberuhigten Bereich auch offiziell "Spielstraße" zu nennen und als Ergänzung die "Begegnungszone" einzuführen. Die aus der Schweiz kommende "Begegnungszone" wurde in Frankreich und Belgien bereits übernommen und sollte künftig verschiedene Höchstgeschwindigkeiten zulassen (5, 10, 20 km/h). Spielen ist in diesen Straßen nicht zugelassen, Kinder haben aber als Fußgänger absoluten Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr. Dadurch erweitern sie insbesondere für ältere Kinder den verkehrssicheren Bewegungsraum und erlauben die schrittweise Stadterkundung als Lebensraum. Das Konzept wird vorgestellt unter www.strassen-fuer-alle.de.

Pressemitteilung des
FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
vom 27. Mai 2010