Sind „Parke nicht auf unseren Wegen“-Aufkleber legitim aber illegal? Nach Einschätzung des Fachverbandes Fußverkehr Deutschland, Fuss e.V., hat sich das Problem der Falschparker auf Geh- und Radwegen in den letzten Jahren verschärft. Belegt wird diese Einschätzung mit den stark ansteigenden Verkaufszahlen der "Parke nicht auf unseren Wegen"- Aufklebern.
Diese blau-weißen Aufkleber mit den Piktogrammen von Fußgängern, Rad- und Rollstuhlfahrern werden von Betroffenen als freundliche Erinnerung an sozialeres Verhalten den falsch geparkten Kfz auf der Windschutzscheibe angebracht. Der Verein verkaufte in den letzten fünf Jahren 660.000 Aufkleber, viermal so viel wie in den fünf Jahren zuvor.
Doch ist das Befestigen von Aufklebern an Autos nicht strafbar? Nicht wenn man sich an die Tipps hält, die Fuss e.V. auf seiner neuen Website www.gehwege-frei.de gibt: Welche Varianten von Aufklebern wo am Fahrzeug angebracht werden können, erfährt man unter „Rechtliche Aspekte“.
„Die Website bietet weitere Möglichkeiten an, wie man der Plage der Falschparker entgegenwirken kann“, erläutert Stefan Lieb, Sprecher des Fachverbandes: „Wie aktiviere ich Verwaltungen als Otto Normalgeher oder als Gemeinderätin? Und welche Aktionen helfen, das Problem in der Öffentlichkeit bekannt zu machen?“
Download des „Parke nicht“-Aufkleber-Bild zur kostenlosen redaktionellen Verwendung:
Direkt zum Beitrag, ob das Kleben illegal ist.
Pressemitteilung des
Fuss e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
vom 31. Juli 2013