Baustellen sind kein Nebenschauplatz im Straßenverkehr, sondern für die betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis. Am gefährlichsten sind sie für die große Gruppe der Fußgängerinnen und Fußgänger..

Kurzmeldung, 629 Zeichen

Der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie alle Verantwortlichen für Baustelleneinrichtungen, daran mitzuwirken, dass die Sicherheit überall im Straßenverkehr gewährleistet wird. Gefährdungen sowie unzumutbare Engstellen oder Umleitungen insbesondere für Fußgänger und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen von den Verantwortlichen vermieden werden. Der Verband hat die wesentlichen Fragen für eine sachgerechte Sicherung von Arbeitsstellen in einer laienverständlichen Form dargestellt: www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Baustellen-Umgehungen.

 

Ausführlichere Fassung, ca. 2.200 Zeichen

Baustellen sind Störfälle im Wegenetz. Vom menschlichen Körper weiß man, dass selbst kleinste Verengungen im Netz katastrophale Folgen haben können. Jedes Jahr geschehen in Deutschland etwa 2.300 Unfälle auf Innerortsstraßen bei denen – im Rahmen der durchaus nicht umfassenden polizeilichen Erfassung - Baustellen als Problem angegeben wurden. Bei immerhin 85 % dieser Unfälle kommen Menschen zu Schaden.

In den letzten Jahren hat der Einsatz von sogenannten „mobilen Absturzsicherungen“ in den Städten Deutschlands enorm zugenommen. Diese Absperrvorrichtungen werden nach Beobachtungen des Fachverbandes Fußverkehr Fuss e.V. immer häufiger unachtsam aufgestellt, so dass Fußgänger und insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität behindert, gefährdet oder sogar geschädigt werden. Nur wenige Betroffene wissen, an wen sie sich mit einer Beschwerde wenden können und noch weniger Menschen versuchen zu erreichen, dass der Missstand behoben wird.

Nach Ansicht des Fuss e.V. müssen die Baufirmen, die zuständigen Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörden als Genehmigungs- und Prüfinstanz und auch die Polizei durch mehr Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger stärker in die Pflicht genommen werden. Deshalb hat der Verband als „Hilfe zur Selbsthilfe“ die wesentlichen Kriterien zusammengestellt, die eine sichere Baustellen-Umgehung zu erfüllen hat, z.B. die notwendige Breite des Weges, Sicherheitsvorkehrungen gegen Abstürze oder die zumutbare Wegeführung. Es wird darauf hingewiesen, dass für Baustellen-Umgehungen keinesfalls nur die Restbreiten der Gehwege zur Verfügung gestellt werden dürfen, sondern auch die Fahr- und Parkstreifenbreiten zu vermindern und gegebenenfalls Geschwindigkeitsreduzierungen vorzunehmen sind.

Die Informationen des Fachverbandes sollen helfen, regelmäßige Fragen nach den gesetzlichen Grundlagen und Regelwerken, den Zuständigkeiten und den derzeit geltenden Bestimmungen über die Ausführung von Baustellen sachgerecht und laienverständlich zu vermitteln. Eine Literaturliste erleichtert den Zugang zu weiteren Informationen und selbstverständlich hat der Verband eine Wunschliste für Verbesserungen der entsprechenden Regelwerke hinzugefügt.

www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Baustellen-Umgehungen

 

Wir haben für Sie drei Fotos zum Donwload zur kostenlosen redaktionellen Verwendung samt Text-Datei mit Bild-Unterschriften gezippt unter

http://www.fuss-ev.de/download/fotos-baustellen.zip

eingestellt.

 

Pressemitteilung des
Fuss e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
vom 16. Dezember 2013