Weiterentwicklung des Verkehrsberuhigten Bereiches

In mobilogisch! 2/08 hat FUSS e.V. Vorschläge zur Fortentwicklung des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ gemacht. Über die dort genannten Einsatzbereiche hinaus sollte künftig auch der neue Anwendungsfall „Ermöglichung und Sicherung von Fußverkehrsquerungen in Knotenpunkten mit Straßen und Wegen mit großer städtebaulicher Bedeutung“ in die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 325 aufgenommen werden. Fast in jede Fußgängerzone wird funktional und optisch durch regulär befahrene Straßen zerteilt. Auch bestimmte selbstständig geführte Gehwege oder Verkehrsberuhigte Bereiche können wichtige Fußverkehrsachsen sein, deren lückenlose und sichtbare Fortführung über eine Querstraße hinweg sowohl gestalterisch als auch verkehrlich wünschenswert ist. Als Lösungsansatz für diese Fälle regt FUSS e.V. die Entwicklung der betreffenden Knotenpunkte zu einem kleinen Verkehrsberuhigten Bereich an bzw. die Ausdehnung des anliegenden Verkehrsberuhigten Bereiches auf den Kreuzungs-/Einmündungsbereich der „normalen“ Straße. Vorteile wären u.a.:

  1. Gestalterische „Durchbindung“ der Fußverkehrsachse (städtebauliche Kontinuität und selbsterklärende Wegeführung; ggf. Einsatz von gefärbtem Prägeasphalt),
  2. Entbehrlichkeit von Ampeln und anderen technischen Einrichtungen zur Sicherung der Querungsstelle (Stadtgestaltung, ggf. Kosteneinsparung),
  3. Gewährung von Fußverkehrsvorrang (jederzeit und i.d.R. auf ganzer Breite).

Noch besser als ein Zebrastreifen

Für den wartepflichtigen Fahrzeugverkehr auf der querenden Straße sind die Konsequenzen ähnlich wie bei einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen). Auch für den Fußverkehr ergibt sich die gleiche Qualität wie bei Fußgängerüberwegen, welche sich aber nicht so gut gestalterisch integrieren. Wie bei Zebrastreifen ist die Kombination mit (not-)überfahrbaren Inseln möglich, wenn das Kfz-Aufkommen dies nahe legt.

Die bisherigen Verwaltungsvorschriften ermöglichen bei großzügiger Auslegung bereits eine entsprechende Anwendung, doch erfordert das die Aufgeschlossenheit der zuständigen sowie übergeordneten Straßenverkehrsbehörden. Eines der wenigen realisierten deutschen Beispiele befindet sich seit ca. 5 Jahren in Koblenz (Kreuzung Schloss-/Casinostraße, Knotenpunktbelastung ca. 3.500 Kfz/Tag – siehe Abb.). Im Ausland gibt es immer mehr erfolgreiche Beispiele für solche Anwendungen (z.B. „Begegnungszone“: Grenchen/CH; „Shared Space“: Drachten/NL, Haren/NL; „Aires Piétonnes“: Chambéry/F).

Beispiele gesucht:

Wer kennt oder plant weitere Beispiele in Deutschland? Hinweise bitte an den Verfasser Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Dieser Artikel von Arndt Schwab ist in mobilogisch! , der Vierteljahres-Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung, Heft 3/2008, erschienen.

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