Mithilfe bei der Umsetzungs-Strategie, Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, Medienerstellung.

Auch der Bundestagswahlkampf 2009 hat es wieder gezeigt: Der Fußverkehr ist noch immer nicht auf der Bundesebene angekommen. Weder die Parteien noch das Bundesverkehrsministerium erachten Fußgängerinnen und Fußgänger für so wichtig, dass man um sie werben bzw. sich Gedanken um sie machen sollte. Das wollen wir ändern!

Der Bund besitzt auch in Deutschland Rahmenkompetenz zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und kann Aktivitäten auf den Ebenen der Länder, Kreise und Gemeinden anstoßen und unterstützen. Dazu sollte er seine gesetzgeberische Kompetenz nutzen. Ideen, welche umsetzbaren Punkte in einen Masterplan Fußverkehr gehören, haben wir bereits entwickelt:

  • das Verankern des Oberziels einer Förderung von Nahraumstrukturen und seine Konkretisierung in einem Gesetz (z.B. einem „Nahversorgungsgesetz“ oder „Dezentralisierungsgesetz“);
  • die deutliche Erhöhung der Bundesmittel für die Förderung des Zufußgehens auf 10% der gesamten Verkehrsinvestitionen;
  • der Aufbau der institutionellen und personellen Kapazitäten auf Ebene der Bundesministerien und in den Anstalten des Bundes, mit mindestens 50 Mitarbeitenden für den Bereich Fußverkehr.
  • Effektiv würde es sein, Finanzierungszusagen des Bundes mit planerischen Anforderungen an die Gebietskörperschaften zu verknüpfen. Als eine Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln des Bundes sollte ein kommunaler Fußverkehrsplan vorliegen und die Stelle eines kommunalen Fußverkehrsbeauftragten eingerichtet sein. Dies erhöht die Effektivität des Mitteleinsatzes.
  • Auch bei regelmäßigen Imagekampagnen zur Bewegung könnten mehrere Bundesministerien aktiv werden: Neben dem Verkehrs- und Bauministerium und dem Umweltministerium auch das Gesundheitsministerium.

Positive Signale gab es 2009: Das Bundesverkehrsministerium will einen „Masterplan Personenverkehr“ erarbeiten, in dem Nichtmotorisierte immerhin vorkommen und Abgeordnete mehrerer Bundestagsfraktionen wollen mit uns ins Gespräch kommen. Wir müssen „dranbleiben“, Kontakte mehren und ausbauen, sowie weitere Abgeordnete und Ministerien durch Gespräche und Infomaterialien überzeugen!

Sie können uns bei diesem Vorhaben unterstützen:

  • Wenn Sie Interesse an Mitarbeit bei der Erstellung inhaltlicher Medien für die Öffentlichkeitsarbeit oder der Entwicklung von Umsetzungsstrategien haben, nehmen Sie bitte mit FUSS e.V. Kontakt auf.

Mit Hilfe Ihrer Spenden wollen wir uns nicht teure Anzüge und Spesen gönnen, um Politiker zu beeindrucken. Was wir uns leisten wollen, ist Zeit für Überzeugungsarbeit, um unseren Masterplan Fußverkehr in die Köpfe zu bekommen. Unser Ziel bis zu den nächsten Bundestagswahlen: Die nächste Bundesverkehrsministerin geht regelmäßig zu Fuß und hat schlimmstenfalls eine Dienstfahrrad-Affäre.

  • Darüber hinaus sind wir für jede Spende unter dem Stichwort „Masterplan“ dankbar:
    Hier finden Sie unsere Bankverbindung.
    FUSS e.V. ist gemeinnützig, Spenden können Sie daher bis zu einem Anteil von 20% des “Gesamtbetrages der Einkünfte” (entspricht bei Arbeitnehmern ohne andere Einkünfte dem Bruttoverdienst minus der Werbungskosten) von der Steuer absetzen. Sie erhalten automatisch eine Spendenbescheinigung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.fuss-ev.de > Themen > Förderung des Fußverkehrs in Stadt und Dorf > Kommunal laufen – national planen. Fußgänger-Masterplan auch für Deutschland?.