Der FUSS e.V. wurde 1985 gegründet, um den in der Bundesrepublik Deutschland vor-handenen Fußgängergruppen und auch interessierten Einzelpersonen eine bessere Zu-sammenarbeit und eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen. Er hat sich zum Ziel gesetzt, Fußgängerbelange in allen Zusammenhängen wie Verkehrs- und Stadtplanung, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Gesundheit u.a. zu vertreten und die Bedingungen für den Fußverkehr im Alltag und in der Freizeit zu verbessern.
Diese Zielsetzung ist auch die Grundlage für das öffentliche Auftreten von örtlichen Kontaktpersonen und die Bildung von Kreis-, Orts- oder Bezirksgruppen, sowie deren Arbeitsweise und Koordination mit dem FUSS e.V.. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die folgenden vom erweiterten Bundes-Vorstand erar-beiteten Leitlinien in dieser Kürze etwas formalis-tisch wirken. Eine bundesweite Zusammen-arbeit macht ein paar Regeln erforderlich und wir müssen natürlich auch die zuletzt von der 11. Mitgliederversammlung am 29.4.2001 in Leipzig beschlossene Satzung einhalten. Dieser Leitfaden wurde ebenfalls 2001 beschlossen und zuletzt geändert vom erweiterten Bundes-Vorstand am 4.12.2009:
Alles Weitere kann schriftlich vereinbart und abgesprochen werden.
Das bedeutet in der Praxis, dass eine neue Vereinsgründung mit dem Begriff „FUSS e.V.“ im Namen nicht zulässig ist und auch dann nicht geduldet wird, wenn der Verein nicht zur Eintragung kommt. In diesem Sinne sind FUSS e.V.-Gruppen auch nicht eigenständig geschäftsfähig als juri-stische Personen.
Praktisch läuft das in der Regel so ab, dass über den Vorstandsrundbrief alle Mitglieder des erweiterten Vorstandes gefragt werden, ob sie damit einverstanden sind. Das Ergebnis wird dann der Gruppe umgehend mitgeteilt.
Wer sich aktiv beteiligen möchte, muss einen Anfang machen können. Will jemand Mit-s-treiterlnnen finden, muss es eine Kontaktperson und einen Namen geben.
Die örtliche Kontaktperson, die/der Sprecher/in der Gruppe und alle Gruppenmitglieder, die eine öffentliche Funktion haben, müssen ordentliches Mitglied sein. Es besteht nicht die Ver-pflichtung, dass jede/r aktive Mit-streiter/in Einzelmitglied im FUSS e.V. sein muss. Ob-wohl dies selbstverständlich im Sinne des Vereines wäre, soll es doch in erster Linie auf die Mitarbeit an-kommen. Eine Grup-pe kann dem Verein geschlossen beitreten.
Diese Grundsätze dürfen nicht im Namen einer FUSS e.V.-Gruppe öffentlich in Frage gestellt oder kritisiert werden. Veränderungen und Ergänzungen setzen eine vereinsinterne Diskussion voraus, sie sind also unbedingt vor der Öffentlichkeitsarbeit mit dem FUSS e.V. abzustimmen. Orts-bezogene oder regionale Formulierungen und Konkretisierungen müssen den Satzungszielen und –aufgaben des FUSS e.V. entsprechen, in Zweifelsfällen sind sie mit der Bundesgeschäfts-stelle abzusprechen.
Der FUSS e.V. bemüht sich, wie alle anderen Verbände auch, um eine halbwegs einheitliche Präsenz im Internet in der Rubrik „Regionales“. Im gleichen Sinne gibt es nur das vom FUSS e.V. Bundesverband vorgegebene Emblem und für die Fachkorrespondenz ein einheitliches Briefpa-pier.
Ein/e Gruppen-SprecherIn sollte gleichzeitig für die Öffentlichkeit als Ansprechpartner fungie-ren, mit den vorhandenen Erreichbarkeiten (Anschrift, Tel., Fax, eMail).
Gruppen-SprecherInnen oder in die Öffentlichkeit tretende VertreterInnen der Ortsgruppe dürfen zwar Mitglied in einer demokratischen Partei sein, aber nicht gleichzeitig öffentlich parteipo-litische Funktionen ausüben, da sonst die Unabhängigkeit nach außen nicht zu gewährleisten ist.
In der Regel bedarf eine derartige Vertretung lediglich eine einmalige Absprache, in der Hauptsache, um arbeitsmäßige Überschneidungen zu vermeiden und dann im Laufe der Gremi-enarbeit eine halbwegs regelmäßige Information.
FUSS e.V. informiert über die Vereinszeitschrift „mobilogisch! Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung“. Um den Informationsfluss zu gewährleisten, sind die FUSS e.V.-Gruppen dazu angehalten, der Geschäftsstelle in vertretbaren zeitlichen Abständen Informationen über die re-gionale Arbeit zu schicken.
Die FUSS e.V. Bundesgeschäftsstelle und der erweiterte Bundesvorstand können Hilfestellung durch fachliche Beratung, Informationen über die Erfahrungen anderer Gruppen und auch Infor-mations- und Aktionsmaterialien gewähren. Mit Ausnahme der reinen Werbeträger müssen die Materialien in der Regel bezahlt werden. FUSS e.V. kann aber durchaus punktuelle Unterstützung von Aktivitäten beschließen.
,,Es gibt nichts gutes, außer man tut es!" (Erich Kästner)