Wir danken Ihnen für Ihr Interesse am FUSS e.V. und freuen uns, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten. Wenden Sie sich bitte an die Bundesgeschäftsstelle in Berlin oder an unsere regionalen Ansprechpartner.
Besonders freuen wir uns natürlich, wenn Sie unserem Verein beitreten wollen. Benutzen Sie dann bitte das Mitglieds-Formular.
entnehmen Sie bitte
FUSS e.V. wurde am 23. Februar 1985 in Berlin gegründet. Sein Bundesvorstand besteht aus etwa 20 Fachleuten und Laien und wird in seiner Arbeit von Fachausschüssen unterstützt (siehe Satzung).
In den meisten Bundesländern und auch in einigen größeren Städten gibt es regionale Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner.
Wesentlicher Bestandteil der Verbandsarbeit ist die
und darüber hinaus auch in zahlreichen regionalen Arbeitskreisen und Institutionen.
FUSS e.V. ist Mitveranstalter des seit 1978 alle zwei Jahre stattfindenden Bundesweiten Umwelt- und Verkehrskongresses www.buvko.de, nimmt an der jährlich stattfindenden internationalen Fußverkehrskonferenz Walk 21 www.walk21.com teil und veranstaltet FUSS-Botschafter-Treffen sowie andere Fachtagungen.
Der als gemeinnützig anerkannte Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und über Projektförderungen sowie durch Bußgelder.
Der Fußverkehr, das Gehen im Alltag und in der Freizeit, die Bewegung zu Fuß, sind Themen, die zahlreiche Lebens- und Umweltbereiche betreffen. Diese Vielfältigkeit kommt in der Bürgerberatungs- und in der Lobbyarbeit des FUSS e.V. zum Ausdruck und wird in den Rubriken Themen und Projekte vorgestellt. Zum Auftakt des FUSS e.V. – Jubiläumsjahres wurde eines der Projekte mit seinen zahlreichen Kooperationspartnern Ausgewählter Ort 2010 im Land der Ideen, der von der Standortinitiative „Deutschland – Land der Ideen“ in Kooperation mit der Deutschen Bank ausgelobt wurde. Den Wander-Service finden Sie unter www.abgefahren-losgewandert.de .
Das Leitbild des FUSS e.V. ist:
FUSS e.V. wirkt seit 1985 daran mit, dass die Fußgänger in der Öffentlichkeit nicht mehr ausschließlich als Unfallopfer wahrgenommen werden, sondern als die in den Städten am zahlreichsten vertretenen Verkehrsteilnehmer. In diesen Jahren konnte in den Straßenbaurichtlinien zumindest die gleichberechtigte Behandlung der Fußgänger verankert werden.
Die bisherigen Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung StVO haben noch nicht in ausreichendem Maße zur Stärkung des Fußverkehrs beigetragen. Die Gemeinden nutzen die Möglichkeiten der geltenden Straßenbaurichtlinien kaum aus: Geschwindigkeitsreduzierungen werden insbesondere in den Hauptverkehrsstraßen mit starkem Fußverkehr, wenn überhaupt, nur zaghaft angeordnet.
Trotz der erweiterten Einsatzmöglichkeiten werden Fußgängerüberwege eher abgebaut, die »konfliktfreie Ampelschaltung« ist die Ausnahme. Diese und weitere Unzulänglichkeiten machen deutlich, dass sich Verbesserungen nur durch eine kontinuierliche und fachlich qualifizierte Arbeit auf verschiedenen Ebenen erreichen lassen.