„Shared Space“ wird von Politikern und Bürgern häufig als verkehrspolitische Maßnahme gefordert, ohne genaue Vorstellungen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Fachleute aus den beiden Verbänden Fachverband Fußverkehr Deutschland Fuss e.V. und der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landschaftsplanung SRL haben daher Kriterien erarbeitet, wie Shared-Space-Varianten auch für den Fußverkehr positive Ergebnisse erzielen können.

In den letzten Jahren hat die Diskussion um Shared Space neue Perspektiven eröffnet. Angestoßen wurde sie durch ein Projekt der EU, das in verschiedenen europäischen Städten umgesetzt wurde, in Deutschland im niedersächsischen Dorf Bohmte. Zeitgleich wurde in der Schweiz die Regelung „Wohnstrasse“ zur „Begegnungszone“ weiterentwickelt, die sich am deutschen Pendant des „Verkehrsberuhigten Bereichs“ orientiert, umgangssprachlich auch als „Spielstraße“ bekannt. Sie ist allerdings rechtlich leichter auch in stärker befahrenen Straßen einzurichten. Wie im Verkehrsberuhigten Bereich haben die Fußgänger in einer Begegnungszone Vorrang, doch gelten 20 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit und das Spielen ist nicht automatich erlaubt.

Die Arbeitsgruppe Fußverkehr der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL und der Fachverband Fußverkehr Deutschland Fuss e.V. empfiehlt in ihrem neu herausgegebenen Faltblatt („fußnote 9“, siehe www.fuss-ev.de), Shared Space als Überbegriff für verschiedene Ausführungsvarianten einschließlich „Verkehrsberuhigtem Bereich“ oder „Begegnungszone“ zu verwenden. „Shared Space“ ist nicht unbedingt, wie in der öffentlichen Diskusson häufig irrtümlich dargestellt, mit dem völligen Verzicht auf Verkehrszeichen gleichzusetzen. Grundsätzlich sind in Deutschland nur Varianten mit den vorgenannten Verkehrszeichen fußgängerfreundlich. Außerdem ordnen sie den ruhenden Kfz-Verkehr, ohne dass weitere Schilder nötig wären.

In einem Shared Space-Gebiet ohne Verkehrszeichen und ohne seitliche Schutzbereiche für den Fußverkehr können sich dagegen verschiedene Probleme ergeben. Deshalb fordern die Experten, dass zusätzlich zu einer sparsamen Beschilderung gesicherte Seitenräume für den Fußverkehr vom ruhenden und fließenden Kfz- und auch vom Radverkehr freigehalten werden. Wichtig ist darüber hinaus, den ruhenden Autoverkehr so zu regeln, dass durch ihn nicht die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern eingeschränkt werden.

Mit der Aufnahme der Begegnungszone in die Straßenverkehrs-Ordnung würden endlich auch in Deutschland gestalterische Lösungen an Hauptverkehrsstraßen und zentralen Bereichen mit einer höheren Kfz-Belastung rechtlich und nachhaltig abgesichert, wie sie z.B. in der Schweiz und Frankreich bereits praktiziert werden.

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Pressemitteilung des
Fuss e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
vom 7. Februar 2012