Richtlinien, Empfehlungen oder Merkblätter für die Gestaltung von Gehwegen und Querungsanlagen sind nicht einklagbar, gelten aber z.B. bei einem Prozess nach einem Unfall als „Stand der Technik“. Ihre Praxisumsetzung und auch positiven Veränderungen haben einen entscheidenden Einfluss auf Verkehrssicherheit und Gehkomfort. Machen Sie sich sachkundig und setzen Sie sich gemeinsam mit dem FUSS e.V. als Bürger/in für Verbesserungen ein, folgend ein paar Hilfestellungen: