Bis in dieses Jahrhundert hinein waren Fußgänger 0,75 Meter breit und zwei davon ergaben das notwendige Maß einer Gehwegbreite von 1,50 Meter. Das ist heute häufig noch Praxis, nicht aber „Stand der Technik“. Informieren Sie sich über die Bedingungen auf Gehwegen:
Ein besonders problematisches Thema ist die gemeinsame Nutzung von Verkehrsflächen durch Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer:
Weitere Informationen finden Sie in der Themengruppe Fußgänger und Radverkehr.
Weitere Informationen zum Thema Segways finden Sie in www.geh-recht.info > Veränderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften > Neue Mobilitätshilfenverordnung 2009 (Segways) .
Während dem rollenden Verkehr stets ein weitestgehend geschlossenes Wegenetz zur Verfügung stand und steht, müssen Fußgänger in zumeist sehr kurzen Abständen die Flächen anderer Verkehrsteilnehmer kreuzen. Hier erfahren Sie, dass nun endlich auch Überlegungen zur Schaffung von Gehwegnetzen angestellt werden: